Corona: Ab 4.12. gilt 2G+

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat wie angekündigt eine neue CoronaVO beschlossen und am Freitag, 3.12.2021, verkündet.

Wichtigste Neuerungen: Ab 4.12.2021 gilt für den Zutritt zu einer Sportstätte im Inneren generell die 2G+ Regel. Geboosterte Personen, also genesene und geimpfte Personen, die ihre Auffrischimpfung erhalten haben, sind von der Testpflicht ausgenommen. Die Erleichterung für Personen unter 18 Jahren ist weiterhin gültig.